Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Abgeltungsteuer & Spekulationssteuer
4 Rechner rund um Vermögens- und Transaktionssteuern auf einer Seite: Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf nach Bundesland, Erbschaftsteuer nach Steuerklasse und Freibetrag, Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge sowie Spekulationssteuer bei Immobilien- oder Krypto-Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist. Tab wählen, Werte eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Angaben zum Immobilienkauf
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer (§ 3 GrEStG, Einzelfallprüfung nötig, hier nicht Teil der Berechnung): Erwerbe mit einer Bemessungsgrundlage unter 2.500 €, Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern etc.), Erbschaft oder Schenkung (mit Einschränkungen bei Auflagen), sowie Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung.
Die Bemessungsgrundlage kann bei komplexeren Fällen abweichen, etwa bei Zusatzleistungen oder Erbbaurecht — dieser Rechner geht vom einfachen Kaufpreis aus und ersetzt keine Steuerberatung.
Rechtsgrundlage: § 11 GrEStG (Steuersatz), § 8/§ 9 GrEStG (Bemessungsgrundlage).
Über dieses Werkzeug
§ 11 GrEStG setzt zwar bundesweit einen Basissatz von 3,5 %, seit der Föderalismusreform 2006 legen die 16 Bundesländer den tatsächlichen Satz aber selbst fest — dieser Rechner nutzt die aktuellen Landessätze und rundet die Steuer gemäß § 11 Abs. 2 GrEStG auf volle Euro ab. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zur Erbschaft
Erbe und Verwandtschaftsverhältnis eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG (Steuerklassen, persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibetrag, Steuersätze inkl. Härteausgleich).
Über dieses Werkzeug
Die Erbschaftsteuer wird nicht stufenweise wie die Einkommensteuer berechnet — der volle Steuersatz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb (Stufentarif, § 19 Abs. 1 ErbStG). Damit ein knappes Überschreiten einer Wertgrenze nicht unverhältnismäßig stärker belastet, deckelt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer aus dem übersteigenden Betrag. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine sachlichen Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) — nur der persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) wird abgezogen.
- Kein Betriebsvermögen, keine Verschonungsregeln für Unternehmensnachfolge (§§ 13a-13c ErbStG).
- Versorgungsfreibetrag ohne Kürzung um eigene Versorgungsbezüge des Erben (§ 17 Abs. 1/2 ErbStG i.V.m. § 14 BewG) — reine Vereinfachung.
- Keine Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) — der Rechner geht von einem einzelnen, isolierten Erwerb aus.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zum Kapitalertrag
Kapitalertrag, Veranlagungsstatus und Kirchensteuerpflicht eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Freistellungsauftrag: Ein bei der Bank hinterlegter Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug direkt bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags — ohne Zwang zur Steuererklärung.
Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG): Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 %, lohnt sich ein Antrag auf Veranlagung zum normalen Einkommensteuersatz statt der pauschalen Abgeltungsteuer.
Rechtsgrundlage: § 43a Abs. 1, § 32d EStG (Kapitalertragsteuer 25 %), § 3 Abs. 3 Satz 2 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (Soli auf Kapitalerträge stets ohne Freigrenze) sowie § 20 Abs. 9 EStG (Sparerpauschbetrag, angehoben durch das Jahressteuergesetz 2022 auf 1.000 €/2.000 € ab Veranlagungszeitraum 2023).
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Verlustverrechnung: Vorjahresverluste oder Verluste aus Aktienveräußerungen (eigener Verrechnungstopf nach § 20 Abs. 6 EStG) mindern den steuerpflichtigen Ertrag hier nicht.
- Kirchensteuer wird vereinfacht als einfache Multiplikation (Kapitalertragsteuer × Hebesatz) berechnet. Banken nutzen beim automatischen Kirchensteuerabzug stattdessen die Formel Kapitalertrag ÷ (4 + Hebesatz), wodurch der tatsächliche Bankeinbehalt geringfügig niedriger ausfällt.
- Kein automatischer Abgleich mehrerer Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken — der Sparerpauschbetrag gilt insgesamt nur einmal pro Person bzw. Ehepaar.
- Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge aus dem Ausland.
- Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG selbst wird nicht berechnet, sondern nur als Hinweis genannt — dafür ist der persönliche Grenzsteuersatz nötig.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Angaben zur Berechnung
Vorlage anklicken oder Werte einzeln anpassen — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
„Krypto“ gilt für Kryptowährungen und sonstige Wirtschaftsgüter im Sinn von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Frist 1 Jahr statt 10 Jahre).
Nur bei vorheriger Vermietung relevant — wird nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG dem Gewinn hinzugerechnet.
Bei Eigennutzung ist der Verkauf unabhängig von der 10-Jahres-Frist steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Begründung:
Näherungsweise Berechnung, keine Steuerberatung. Verlustverrechnung, mehrere Geschäfte im selben Jahr und Detailfragen zur Eigennutzung bitte mit einem Steuerberater klären.
So wird gerechnet
Der Rechner ermittelt zunächst die Haltefrist zwischen Kauf- und Verkaufsdatum und vergleicht sie mit der gesetzlichen Spekulationsfrist: 10 Jahre bei Immobilien, 1 Jahr bei Kryptowährungen und sonstigen Wirtschaftsgütern (§ 23 Abs. 1 EStG). Ist die Frist abgelaufen oder liegt bei Immobilien eine Eigennutzung vor, bleibt der Gewinn steuerfrei. Andernfalls berechnet der Rechner den Veräußerungsgewinn aus Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Werbungskosten, rechnet bereits abgeschriebene AfA nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG wieder hinzu und prüft die Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Liegt der Gewinn darunter, ist er steuerfrei — ab 1.000 € ist der volle Betrag mit dem persönlichen Grenzsteuersatz zu versteuern.
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| 1. Haltefrist | Verkaufsdatum − Kaufdatum |
| 2. Fristprüfung | Immobilie ≥ 10 Jahre bzw. Krypto ≥ 1 Jahr → steuerfrei |
| 3. Eigennutzung | bei Immobilien: steuerfrei unabhängig von der Frist |
| 4. Gewinn | Verkaufspreis − Kaufpreis − Werbungskosten + AfA |
| 5. Freigrenze | Gewinn < 1.000 € pro Jahr → steuerfrei, sonst voll steuerpflichtig |
| 6. Steuer | Gewinn × persönlicher Grenzsteuersatz |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern?
Zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Jedes Bundesland legt den Satz seit der Föderalismusreform 2006 selbst fest, der Bundes-Basissatz nach § 11 GrEStG liegt bei 3,5 %.
Was ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?
Grundsätzlich der Kaufpreis inkl. übernommener Verbindlichkeiten und Zusatzleistungen (§ 8/§ 9 GrEStG). Bei komplexeren Fällen, etwa Zusatzleistungen oder Erbbaurecht, kann die Bemessungsgrundlage abweichen — dieser Rechner geht vom einfachen Kaufpreis aus.
Welche Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer gibt es?
Nach § 3 GrEStG u.a.: Erwerbe mit einer Bemessungsgrundlage unter 2.500 €, Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern etc.), Erbschaft oder Schenkung (mit Einschränkungen bei Auflagen) sowie Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung — Einzelfallprüfung nötig, nicht Teil dieser Berechnung.
Wird die Grunderwerbsteuer auf volle Euro gerundet?
Ja, die Steuer wird gemäß § 11 Abs. 2 GrEStG auf volle Euro abgerundet.
Zählt die Grunderwerbsteuer zu den Kaufnebenkosten?
Ja, sie zählt neben Notar- und Grundbuchkosten zu den Kaufnebenkosten und wird bei diesem Rechner zusammen mit dem Kaufpreis als Gesamtbelastung ausgewiesen.
Wie hoch sind die persönlichen Freibeträge?
500.000 € für Ehegatten/Lebenspartner, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkelkind (falls Eltern noch leben), 100.000 € für Eltern/Großeltern beim Erbfall, 20.000 € für Steuerklasse II und III (§ 16 ErbStG).
Was ist der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG?
Die Erbschaftsteuer folgt einem Stufentarif — der volle Steuersatz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Der Härteausgleich deckelt die Mehrsteuer beim knappen Überschreiten einer Wertgrenze, damit kein unverhältnismäßig hoher Sprung entsteht.
Was ist der Versorgungsfreibetrag?
Ein zusätzlicher Freibetrag nach § 17 ErbStG für Ehegatten (pauschal 256.000 €) und Kinder unter 27 Jahren (gestaffelt nach Alter). Eigene Versorgungsbezüge des Erben werden in diesem Rechner vereinfachend nicht gegengerechnet.
Was bildet dieser Rechner nicht ab?
Keine sachlichen Freibeträge für Hausrat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), kein Betriebsvermögen oder Verschonungsregeln für Unternehmensnachfolge (§§ 13a-13c ErbStG), keine Kürzung des Versorgungsfreibetrags um eigene Versorgungsbezüge, keine Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG).
Werden meine Eingaben irgendwo hochgeladen?
Nein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
1.000 € für Ledige bzw. 2.000 € für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG), angehoben durch das Jahressteuergesetz 2022 ab Veranlagungszeitraum 2023.
Wie hoch sind Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % (§ 43a Abs. 1, § 32d EStG). Darauf kommt Solidaritätszuschlag von 5,5 % ohne Freigrenze (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Solidaritätszuschlaggesetz 1995). Bei Kirchenmitgliedschaft kommt zusätzlich Kirchensteuer mit dem Hebesatz des Bundeslands hinzu.
Was bewirkt ein Freistellungsauftrag?
Ein bei der Bank hinterlegter Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug direkt bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags — ohne Zwang zur Steuererklärung.
Was ist die Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer?
Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 %, lohnt sich nach § 32d Abs. 6 EStG ein Antrag auf Veranlagung zum normalen Einkommensteuersatz statt der pauschalen Abgeltungsteuer. Der Rechner berechnet die Günstigerprüfung nicht selbst, sondern weist nur darauf hin.
Ist der Abgeltungsteuer-Rechner kostenlos und werden meine Daten übertragen?
Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Wie lange ist die Spekulationsfrist bei Immobilien?
Bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Eigentumswohnungen, Häusern) beträgt die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf. Wird die Immobilie erst nach Ablauf dieser Frist verkauft, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei — unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Wie lange ist die Spekulationsfrist bei Kryptowährungen?
Für Kryptowährungen und andere sonstige Wirtschaftsgüter gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wird die Kryptowährung mindestens ein Jahr nach dem Kauf gehalten, bleibt ein Verkaufsgewinn unabhängig von der Höhe steuerfrei.
Was bedeutet die Freigrenze von 1.000 Euro?
Nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Kalenderjahr unter 1.000 € liegt (seit 2024, zuvor 600 €). Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag: Ab 1.000 € Gewinn ist der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Wann ist der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie steuerfrei?
Eine Immobilie kann unabhängig von der 10-Jahres-Frist steuerfrei verkauft werden, wenn sie entweder durchgehend zwischen Kauf und Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder im Verkaufsjahr sowie den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Wie wirkt sich bereits abgeschriebene AfA auf die Steuer aus?
Wurde die Immobilie vermietet und dabei eine Abschreibung (AfA) steuerlich geltend gemacht, mindern sich dadurch nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG die Anschaffungskosten für die Gewinnermittlung. Im Ergebnis erhöht die bereits abgezogene AfA den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, weil sie dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird.
Mit welchem Steuersatz wird der Veräußerungsgewinn versteuert?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften und unterliegen dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz — anders als etwa Kapitalerträge gibt es hier keine pauschale Abgeltungsteuer von 25 %.